Stefan Wagenbauer

Entsorgungsfachbetrieb



Phosphorrückgewinnung

Phosphorrückgewinnung (rechtlicher Rahmen)
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (AbfKlärV) am 03.Oktober 2017 hat das Gebot zur Phosphorrückgewinnung Rechtsverbindlichkeit erhalten. Bis zum Jahr 2029 müssen Betreiber von Kläranlagen mit über 100.000 Einwohnergleichwerten (EW) (und die Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen) die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm, beziehungsweise der Klärschlammasche sicherstellen. Ab dem Jahr 2032 gilt dies auch für Kläranlagen mit über 50.000 EW. Die Pflicht zur Rückgewinnung besteht, sobald der Phosphorgehalt in der Klärschlammtrockenmasse 2 % oder mehr beträgt. Wird der Schlamm direkt behandelt, muss der Phosphor unter 2 % abgereichert werden, um der Verordnung zu genügen. Enthält der Klärschlamm mehr als 4 %, reicht es, 50 % des Phosphors wieder zu gewinnen.


Phosphorrückgewinnung
Für Kläranlagen unter 50.000 EW besteht ebenfalls die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung, allerdings ist hierbei der Einsatz in der Landwirtschaft (stoffliche Entsorgung) zulässig.
Mit Stefan Wagenbauer Entsorgung (SWE) nachhaltig in die Zukunft
Mit einem Verwertungsvertrag ermöglicht Ihnen SWE die langfristige Verwertung Ihres Klärschlammes. Sie entscheiden sich für langfristige Entsorgungssicherheit mit kalkulierbaren Entsorgungskosten.
Langfristig attraktive Kosten können wir Ihnen durch eine ortsnahe Entsorgung im Rahmen der stofflichen Entsorgung zusichern.
Neben der stofflichen Entsorgung bieten wir Ihnen mit Monoverbrennungsanlagen ein Konzept an, dass ab 2029 auch das Phosphorrecycling beinhaltet.

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